Betreuungshelfer

Betreuungshilfe nach §30 SGB VIII

Die Betreuungshilfe als ambulantes sozialpädagogisches Angebot, findet direkt im sozialen Umfeld des Jugendlichen / jungen Erwachsenen, in der Regel in eigenen externen Wohnungen, statt. Analog zum "Betreuten Einzelwohnen" versteht sich die Betreuungshilfe als "Hilfe zur Selbsthilfe", mit der Absicht den jeweiligen Jugendlichen / jungen Erwachsenen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und bei der Lösung von krisenbehafteten Situationen zu unterstützen.

Die Betreuungshilfe bietet den Jugendlichen / jungen Erwachsenen die Möglichkeit differenziert Hilfe einzufordern und stellt einen flexiblen Unterstützungsrahmen zur Verfügung. Der zeitliche Umfang kann individuell gestaltet werden.